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Ganz schön schräg!

Viele Eigenheime werden mit einer Ausbaureserve unter dem Dach geplant. Gleich beim Hausbau oder erst bei Bedarf kann hier zusätzlicher Wohnraum mit besonderem Ambiente geschaffen werden. Die Dachschrägen stellen besondere Anforderungen hinsichtlich Belichtung und Begehbarkeit und auch die Wärmedämmung muss fachgerecht ausgeführt werden.

Was Wohnraum unterm Dach dringend braucht!

Zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss muss je nach Nutzung besondere Vorgaben erfüllen. Neben einer guten Wärmedämmung ist auf ausreichend Licht durch genügend große Dachflächenfenster oder Gauben und auf eine entsprechende Kopffreiheit zu achten. Der Kniestock bzw. Drempel im Ausbaubereich sollte mindestens einen Meter betragen, eventuell ist eine Dachaufstockung empfehlenswert. Neben der Belichtung ist auch die Beschattung wichtig. Ideal sind außen liegende Beschattungen wie zum Beispiel Jalousien. Das Aufheizen der Fensterflächen wird so vermieden und die Dachgeschossräume bleiben länger kühl.

Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz – unterm Dach besonders wichtig

Wird ein Dachgeschoss in Wohnraum verwandelt, dann ergeben sich aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) verschiedene Anforderungen. Dies gilt besonders, wenn es um den Wärmeschutz geht. Ebenso wichtig sind die Auflagen hinsichtlich des Brandschutzes. Die EnEV 2014 unterscheidet zwei Ausbaufälle, nämlich mit und ohne neue Heizungsanlage. Wird keine neue Heizung angebaut, können für die Dämmung die Anforderungen der Verordnung für Sanierungen angesetzt werden. Anders sieht die Sache aus, wenn zusätzlich eine neue Heizung installiert wird. Dann muss das neu ausgebaute Dach den Anforderungen der EnEV für Neubauten entsprechen und die liegen deutlich höher.

Baugenehmigung erforderlich? Meistens ja!

Ob ein Dachgeschossausbau eine Genehmigung erfordert, hängt von der Art der Bauarbeiten ab. Da in der Regel neuer Wohnraum geschaffen wird und für den Ausbau auch die Standsicherheit nachgewiesen werden muss, geht es in der Regel nicht ohne Bauantrag und Baugenehmigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dachfläche geändert wird, zum Beispiel durch den Einbau von Dachterrassen, größeren Dachflächenfenstern oder Gauben. Geht es dagegen um Umbau oder Modernisierung von bereits vorhandenem Wohnraum unterm Dach, ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich. Dies gilt auch für Neueindeckungen der Dachfläche, zusätzliche Dämmmaßnahmen oder den Austausch der Dachflächenfenster.

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